BEFRISTETE MEHRWERTSTEUER-UMSTELLUNG BEI MICROTECH WARENWIRTSCHAFTEN UND ERP-SYSTEMEN – CORONA KONJUNKTURPAKET

Matthias Gräfe / 4. Juni 2020

microtech Modulrad ERP complete

Beschluss der Bundesregierung zur befristeten Senkung der Mehrwertsteuer

[Stand: 29. Juni 2020 10:00 Uhr]

Befristet für sechs Monate – vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 – soll der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent gesenkt, der ermäßigte Mehrwertsteuersatz soll von 7 Prozent auf 5 Prozent reduziert werden. So die Absichtserklärung der Bundesregierung vom 3. Juni 2020 und ihr Beschluß vom 12. Juni 2020.

Es fehlen noch gleichlautende Beschlüsse von Bundestag und Bundesrat, bevor die Mehrwertsteuer-Senkung in Kraft treten kann. Für beide Gremien sind daher entsprechenden Sondersitzungen für den 29. Juni 2020 geplant. Erst dann besteht voraussichtlich Rechtssicherheit.

Aktuelle Informationen zur befristeten Mehrwertsteuer-Umstellung in microtech-Lösungen

In diesem Beitrag sammeln wir bis Ende Juni 2020 die aktuellen Entwicklungen rund um die Fragen, die sich im Zusammenhang mit microtech-Lösungen wie ERP-complete und büro+ und dem Konjunkturpaket 2020 bzw. der Mehrwertsteuer-Umstellung ergeben. Er wird also immer mal wieder überarbeitet.

Das ergibt sich schon automatisch aufgrund der Tatsache, dass es sich bisher ausschließlich um Absichtserklärungen handelt, die noch nicht in verbindliche Gesetzesform gegossen sind.  Es fehlen für konkrete Einschätzungen der beschlossene Gesetzestext und die steuerlichen Durchführungsbestimmungen. Der aktuelle Stand der Informationen ist daher zu Beginn des Artikels angegeben.

Statement des Herstellers microtech zur Mehrwertsteuer-Umstellung in microtech-Lösungen und dem damit verbundenen Aufwand

Was bedeutet diese befristete Umstellung für Unternehmen, die kaufmännische Software-Lösungen von microtech als technische Basis für ihr Unternehmen verwenden? Müssen sie jetzt jeden Artikel einzeln überarbeiten in Sachen Mehrwertsteuersatz – und dann nach dem 31. Dezember 2020 wieder „die Rolle rückwärts“ machen? Oder wird es einfach durch automatisierte Hilfen im microtech-System?

Der Hersteller microtech erfüllt die Kundenhoffnungen auf ein assistentengestütztes Umstellen: „Wir planen ebenfalls, … unseren Kunden eine ausführliche Dokumentation für die Umstellung zur Verfügung zu stellen. … Die beschriebenen Assistenten werden wir für alle Kunden mit einem gültigen Aktualitäts-Service in die Software einbringen.“ Und: „Daher arbeiten wir weiter an der Anpassung der microtech Lösung auf der Grundlage des aktuellen Gesetzesentwurfs.“

Die gute Nachricht: Mit Hilfe eines Updates lässt sich inzwischen dieser Assistent in microtech-Systeme integrieren! Er ist in mehrere Stufen untergliedert (Vorbereitung der Mehrwertsteuerumstellung, Durchführung der Mehrwertsteuerumstellung, usw.). Stufe 1 und Stufe 2 können mit der am 26.6.2020 zur Verfügung gestellten Programmaktualisierung (Versionsstand 6337) ausgeführt werden, folgende Stufen werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.

So ist. z. B für den Verlauf des Julis 2020 lt. microtech geplant, Korrekturen von Dauerleistungen wie Serviceverträge und die Aktualisierung der Umsatzsteuervoranmeldung nachzuliefern. Die DATEV-Vorgaben in Sachen der neuen Kontenrahmen gehören lt. Hersteller ebenfalls dazu.
Weitere Informationen dazu liefert microtech im immer wieder aktualisierten microtech Blogbeitrag zum Thema, aber auch in der Online-Hilfe – unsererseits gibt es eine dringende Leseempfehlung!

Unter bestimmten Konstellationen ist erforderlich, auch den Programmbereich E-Commerce zu aktualisieren, mit dessen Hilfe Onlineshops und Verkaufskanäle wie Amazon oder eBay angebunden werden. microtech hat dafür einen eigenen Beitrag in der Onlinehilfe geschaffen, der den aktuellen Stand der Dinge dokumentiert.

Hinweis von microtech

microtech positioniert sich deutlich, was die Verbindlichkeit des aktuellen Assistenten-Umsetzungsstandes und die Folgen der derzeit noch herrschenden gesetzlichen Unklarheiten ist: „Die Umsetzung aller Änderungen in unseren Lösungen erfolgt bislang auf Basis von Gesetzentwürfen und Willenserklärungen. Sofern es im verabschiedeten Gesetz Änderungen zu diesen Entwürfen gibt, ist es möglich, dass bereits durchgeführte Anpassungen wieder zurückgenommen werden müssen. Diese Rückabwicklung wird manuell durchzuführen sein. Eine automatische Rückabwicklung können wir nicht anbieten.

Vor diesem Hintergrund prüfen Sie bitte, ob Sie die Umstellung in den microtech Lösungen schon vor der finalen Verabschiedung des Gesetzes durchführen möchten.

Unterstützung für VIOSYS-Kunden

Unsere Kunden mit von uns betreuten microtech-Systemen können selbstverständlich auf unsere Umstellungs-Unterstützung zählen. Nehmen Sie bei weiteren Fragen gern über unser Support-System oder telefonisch Kontakt zu uns auf!

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