Welche Auswirkungen hat die neue Shopware AGB "Fair Usage Policy"?
Wer sich als Kunde der Shopware AG in seinen Shopware Account einloggen will, muss seit dem 24. März 2025 neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Shopware AG zustimmen. Welche Wirkungen haben diese und warum sind Onlinehändler von den AGB-Änderungen besonders betroffen, die ihren Onlineshop mit der kostenfreien Shopware 6 Community Edition betreiben?
Disclaimer: Dieser Beitrag stellt KEINE RECHTSBERATUNG dar – diese können und dürfen wir nicht leisten. Prüfen Sie die neuen AGB der Shopware AG bitte eigenständig unter Hinzuziehung Ihres juristischen Beistandes oder Ihrer Rechtsabteilung.
Welcher Handlungsbedarf besteht für Sie durch die Änderung der Shopware AGB?
Die Shopware AG informierte in den vergangenen Tagen viele Kunden darüber, neue Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) einzuführen, deren zentraler neuer Bestandteil eine sogenannte „Fair Usage Policy“ ist. Wie wir Rückmeldungen von Kunden entnehmen, hat nicht jeder diese E-Mail erreicht.
Daher der Hinweis: Offizielle Ausführungen und Erklärungen rund um die damit einhergehenden Veränderungen finden sich in diesem Blogbeitrag der Shopware AG. Wir empfehlen Ihnen, diesen Beitrag unbedingt bei Ihrer Lage-Einschätzung einzubeziehen.
Aus unserer Sicht müssen Sie für Ihr Unternehmen eine Entscheidung darüber treffen, ob Sie den ab 24. März 2025 neu geregelten Shopware AGB zustimmen möchten. Die Neu-Regelung hat u.a. zur Folge, dass die Shopware AG von Ihnen als Nutzer einer kostenfreien Shopware 6 Community Edition erwartet, dass Sie Ihren GMV (Bruttowarenwert) pro Jahr aktiv an Shopware mitteilen.
Mit Ihrer GMV-Angabe wird die Shopware AG in die Lage versetzt, einzuschätzen, ob Sie in einen kostenpflichtigen Plan für eine weitere Nutzung des Gesamtpakets wechseln. Dieses Gesamtpaket besteht im Wesentlichen aus:
- der stetig durch die Shopware AG weiterentwickelten Software-Lösung Shopware 6
- dem Shopware-Account und dem damit möglichen Zugriff auf die im Shopware Store erhältlichen Erweiterungen Ihres Systems, den Abrechnungsbereich, …
- dem Shopware-eigenen Support.
Die GMV-Grenze für die kostenfreie Nutzung der Community Edition wird durch Shopware mit 1 Million € pro Jahr beschrieben, dabei zählen nach den uns vorliegenden Informationen folgende Dinge mit hinein:
- Umsätze über alle Shopware 6 Systeme des Betreibers – je nach Quelle aber auch „je Shop“
- Umsätze über alle Fremdplattformen, die z.B. über eine Lösung wie Magnalister mit in das/die Shopware 6 Systeme laufen.
- Dabei werden z.B. Retouren nicht vom GMV abgezogen.
Liegt der GMV unter der von Shopware festgesetzten Grenze, ändert sich für Ihr Shopware 6 CE System nichts. Wird die Grenze überschritten, wird die Shopware AG auf Sie zukommen und Ihnen ein individuelles Angebot unterbreiten, mit welchem Plan zu welchen monatlichen Kosten es mit Ihrem Shopware System weitergehen kann.
Lassen Sie sich dabei im Vorfeld weder von den offiziellen Preisangaben auf der Shopware-Website irritieren, noch von den Vorabfrage-Angaben, die Ihnen in Ihrem Shopware-Account für Ihr Projekt möglich sind: Die individuellen Angebote sollen deutlich besser auf die betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Onlineshop-Betreiber zugeschnitten sein, als das eine Preisliste im Web sein kann – so interpretieren wir die Selbstauskunft der Shopware AG in einer Beratung mit uns Shopware Partnern vor einigen Tagen.
Würden Sie das individuelle Angebot letztendlich ablehnen, so hat die Shopware AG angekündigt, die Verbindung zum Shopware Store zu kappen – damit wäre beispielsweise eine Anmietung von Erweiterungen auf diesem Weg nicht mehr möglich. Letzteres gilt wohl auch, wenn Sie Shopware keine Informationen über Ihren GMV zukommen lassen.
Wenn Sie Ihren GMV nicht über eigene betriebswirtschaftliche Auswertungen ermitteln können, müssen Sie ihn direkt in Ihrem Shopware-System auswerten. Dies ist mit einem Shopware-eigenen Statistik-Plugin möglich (mit dem Shopware ggf. direkt informiert werden kann über Ihren GMV), oder auch mittels Drittanbieter-Plugins.
Ist Ihr Betreuungsverhältnis mit der VIOSYS AG von der AGB-Änderung betroffen?
Das kann man kurz und knapp mit „Nein“ beantworten – die Veränderung der AGB der Shopware AG hat keinen Einfluss auf unser Betreuungsverhältnis für Ihren Shopware 6 Onlineshop, wenn man auf unsere vertraglichen Vereinbarungen schaut.
In der arbeitsalltäglichen Betreuung stehen wir jedoch vor der Herausforderung, dass wir, solange Sie die Prüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Shopware AG nicht abgeschlossen und Ihre Zustimmung nicht erteilt haben, keine Handlungen in Ihrem Auftrag ausführen können, die wir normalerweise über den Shopware-Account auslösen – beispielsweise das Anmieten oder Kündigen von funktionalen Erweiterungen/Plugins Ihres Shopware 6 Systems.
Daher ist es wichtig, dass Sie die Prüfung umgehend durchführen – wir freuen uns zudem über ein aktives Signal von Ihnen, wenn Sie die Zustimmung zu den neuen AGB erteilt haben. Denn wir werden darüber nicht aktiv durch Shopware informiert; auch zu Ihren GMV-Angaben erhalten wir lt. Shopware keinen Einblick.
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