Gewährleistungslabel & GARAN-Label in Online-Shops - Das gilt ab 27. September 2026
Janine Corinth & Matthias Gräfe
August 25, 2026
- Janine Corinth & Matthias Gräfe
Beitrag aus dem April 2026, mehrfach aktualisiert, zuletzt Ende August 2026: Inzwischen stehen nicht nur die konkreten Vorgaben für die neuen EU-Kennzeichnungen fest. Auch Shopware hat angekündigt, die technische Unterstützung für den gesetzlichen Gewährleistungshinweis und das sogenannte GARAN-Label nativ in Shopware 6 bereitzustellen – z.B. in den Shopware News.
Gewährleistungslabel & Garantielabel - Die Unterschiede - und wann welches Label gesetzt werden muss
Händler müssen den gesetzlichen Gewährleistungshinweis in Ihre Webshops einfügen
Ab dem 27. September 2026 gelten neue Informationspflichten für Online-Händler, die (ggf. auch) an Endverbraucher verkaufen. Endverbraucher müssen künftig in hervorgehobener Weise auf ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte hingewiesen werden. Dafür gibt es einen EU-weit einheitlich gestalteten harmonisierten Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung.
Von der gleichen Pflicht betroffen sind alle Händler, die Produkte auf Marktplätzen und Verkaufsplattformen (amazon, ebay) verkaufen.
Dies trifft insbesondere beim Handel mit beweglicher körperlicher Ware zu, einschließlich Waren mit digitalen Elementen (z.B. Smartphones oder vernetzte Geräte).
Da sich die gesetzliche Gewährleistung auf den Handel an Endverbraucher bezieht, müssen reine B2B-Shops kein Label einführen. Wer seine Produkte also ausschließlich an gewerbliche Kunden verkauft und Verbraucherverkäufe ausschließt, ist nicht von dieser Regelung betroffen. Sobald ein „Nebenbei-Verkauf“ an Privatkunden – auch auf einer Plattform wie amazon – im Spiel ist, sind Gewährleistungslabel und Garantielabel Themen, die rechtzeitig erledigt werden müssen.
Das Gewährleistungslabel enthält strikte Vorgaben sowohl im Inhalt, als auch der Gestaltung. Diese können Händler auf der offiziellen Durchführungsverordnung der EU nachlesen und für den eigenen Online-Shop übertragen.
Das Garantie- bzw. GARAN-Label
Neben dem gesetzlichen Gewährleistungshinweis existiert mit dem GARAN-Label eine zweite Kennzeichnung. Diese ist jedoch – anders als der Gewährleistungshinweis – nicht für jedes an Verbraucher verkaufte Produkt erforderlich.
Grundlage der neuen Informationspflichten sind insbesondere die europäische Empowering-Consumers-Richtlinie (EU) 2024/825 sowie die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960. Die Gestaltung der Kennzeichnungen ist darin EU-weit einheitlich vorgegeben.
Nicht jede Garantie führt zur Pflicht, das GARAN-Label zu verwenden. Das Label ist nur erforderlich, wenn der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie
- von mehr als zwei Jahren,
- ohne zusätzliche Kosten für den Verbraucher,
- für die gesamte Ware
gewährt und dem Verkäufer die erforderlichen Informationen dazu zur Verfügung stellt.
Eine Garantie von genau zwei Jahren reicht dafür beispielsweise nicht aus. Gleiches gilt grundsätzlich, wenn die Haltbarkeitsgarantie lediglich einzelne Teile eines Produkts umfasst oder bestimmte Teile ausgeschlossen sind.
Eine beliebige Händlergarantie, Geld-zurück-Garantie oder Zufriedenheitsgarantie löst deshalb nicht automatisch die Pflicht zur Verwendung des GARAN-Labels aus.
Gewährleistung vs. Garan-Label - Wann muss welches Label genutzt werden?
Die Begriffe können leicht zu Verwechslungen führen: Gesetzliche Gewährleistung und freiwillige Garantie sind rechtlich unterschiedliche Dinge.
Der gesetzliche Gewährleistungshinweis informiert über Rechte, die Verbraucher ohnehin besitzen. Das GARAN-Label kennzeichnet dagegen nur bestimmte zusätzliche Haltbarkeitsgarantien eines Herstellers.
| Gewährleistungslabel (gesetzlicher Gewährleistungshinweis) | Garan-label/Garantielabel | |
|---|---|---|
| Angabe | Grundsätzlich beim B2C-Verkauf betroffener Waren | Bei zusätzlicher, kostenloser Haltbarkeitsgarantie (auch vom Hersteller) |
| Darstellung | EU-weit vorgegebener Hinweis auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, farbig darzustellen; keine DIN-A4-Mindestgröße im Webshop | Individuell für jedes Produkt mit Hersteller/Marke, Modellkennung und Garantiedauer; verschachtelbarer Inhalt ist möglich; farbig darzustellen |
| Platzierung | Einmal je Verkaufskanal leicht erreichbar z.B: auf Produktseiten oder im Warenkorb / Checkout vor dem Kauf; mit der Bestellbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger | Jeweilige Produktseite; mit der Bestellbestätigung eines betroffenen Produktes auf einem dauerhaften Datenträger |
Die konkrete Platzierung des gesetzlichen Gewährleistungshinweises ist nicht für jede denkbare Shopgestaltung bis ins letzte Detail vorgegeben. Entscheidend ist, dass Verbraucher vor Vertragsschluss in hervorgehobener Weise informiert werden:
- Der gesetzliche Gewährleistungshinweis muss online farbig dargestellt werden.
- Die Information muss klar und verständlich zugänglich sein.
- Zusätzlich müssen die vorgeschriebenen Informationen im Zusammenhang mit der Bestellbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden.
Beim produktspezifischen GARAN-Label ist eine deutlich stärkere Nähe zum jeweiligen Produkt erforderlich. Im Onlinehandel kann hierfür auch die ausdrücklich vorgesehene geschachtelte Darstellung verwendet werden: Zunächst wird eine kompaktere Kennzeichnung gezeigt, bei der ersten Interaktion muss das vollständige Label erscheinen.
Shopware integriert die neuen Kennzeichnungen nativ
Für Shopware-Händler gibt es inzwischen eine wichtige Neuerung: Shopware selbst wird die technische Unterstützung für beide Kennzeichnungen bereitstellen.
Die entsprechenden Funktionen sind für Shopware 6.7.14 angekündigt und sollen Anfang September 2026 verfügbar sein. Shopware plant außerdem eine Bereitstellung für Shopware 6.6. Die Funktionen sollen in allen Shopware-Plänen einschließlich der kostenfrei erhältlichen Community Edition verfügbar sein.
Gesetzlicher Gewährleistungshinwei in Shopware 6
Shopware erweitert den Checkout um den gesetzlichen Gewährleistungshinweis. Dieser soll in der jeweiligen Storefront-Sprache in der offiziellen EU-Gestaltung bereitgestellt werden.
Auch die Bestellbestätigung per E-Mail wird entsprechend angepasst.
GARAN-Label in Shopware 6
Für das GARAN-Label führt Shopware zusätzliche Produktinformationen ein. Relevant sind dabei unter anderem:
- die Dauer der Herstellergarantie,
- der dem Produkt zugeordnete Hersteller,
- die Herstellerproduktnummer beziehungsweise Modellkennung,
- sowie die Aktivierung der Anzeige des Labels.
Sind alle technischen Voraussetzungen erfüllt, kann Shopware daraus die produktspezifische GARAN-Kennzeichnung erzeugen und unter anderem auf der Produktdetailseite, im Warenkorb und im Zusammenhang mit der Bestellbestätigung darstellen.
Wichtig: Shopware entscheidet dabei nicht, ob die rechtlichen Voraussetzungen des GARAN-Labels für ein bestimmtes Produkt tatsächlich vorliegen. Diese Prüfung bleibt Aufgabe des Online-Händlers.
Garan-Label: Was sie tun sollten, wenn sie Shopware einsetzen
Auch wenn Shopware einen großen Teil der technischen Umsetzung übernimmt, sollten Händler nicht bis Ende September warten. So sollten sich Onlineshop-Betreiber vorbereiten:
- Sortiment prüfen: Für welche Produkte bestehen Haltbarkeitsgarantien des Herstellers?
- Garantiebedingungen kontrollieren: Beträgt die Garantie mehr als zwei Jahre, ist sie kostenlos und gilt sie tatsächlich für die gesamte Ware?
- Herstellerinformationen einholen: Hersteller sollten frühzeitig um eindeutige Angaben zu Garantieumfang und Garantiedauer gebeten werden.
- Produktstammdaten prüfen: Hersteller und Herstellerproduktnummern sollten in Shopware korrekt und vollständig gepflegt sein.
- Shopware-Version prüfen und Update planen: Die für die Kennzeichnungen vorgesehenen Shopware-Versionen müssen rechtzeitig eingesetzt werden. Planen Sie vorab – wie bei jedem Update – Zeit für technisch/funktionale und visuelle Tests im Shopware Test- und/oder Staging-System ein!
- Individuelle Themes und Templates kontrollieren: Wer Produktdetailseiten, Warenkorb oder Checkout individuell angepasst hat, sollte nach dem Update unbedingt prüfen, ob die neuen Shopware-Elemente vollständig und korrekt übernommen werden.
- Bestellbestätigung testen: Auch die Informationsübermittlung nach Abschluss der Bestellung gehört zur Umsetzung.
Gerade bei individuell angepassten Shopware-Projekten sollte deshalb nicht davon ausgegangen werden, dass mit der Installation des Shopware-Updates automatisch sämtliche Anforderungen erfüllt sind.
Resümee: Nicht bis zum 27. September warten
Nachspielzeit gibt es keine: Für die neuen Informationspflichten ist keine Übergangsfrist vorgesehen. Die Anforderungen gelten ab dem 27. September 2026.
Shopbetreiber sollten deshalb bereits jetzt Sortiment und Produktdaten prüfen und die technische Umsetzung vorbereiten. Besonders die Klärung von Herstellergarantien kann bei größeren Sortimenten aufwendig werden.
Egal ob im Shop selbst oder im hoffentlich nahtlos digital verbundenen ERP-System: Die Pflege der Artikelstammdaten ist dann vor allem beim Garantielabel ein Zusatzthema, wenn eine freiwillig erweiterte Haltbarkeitsgarantie seitens des Herstellers oder des Verkäufers eingeräumt wird. Die Anzeige muss sowohl in Onlineshops als auch auf Verkaufsplattformen wie ebay und amazon erfolgen.
Melden Sie sich als VIOSYS Kunde gern zeitnah bei unserem VIOSYS Shopware Support, damit wir die Update-Planung durchführen und gemeinsam prüfen können, welche technischen Anpassungen im jeweiligen Shop erforderlich sind und ob individuelle Templates oder Erweiterungen von den Änderungen betroffen sind. Dabei gilt weiterhin: Die rechtliche Prüfung, welche Informationspflichten für das konkrete Unternehmen, Sortiment und die jeweiligen Verkaufskanäle bestehen, sollte bei Bedarf durch Ihren entsprechend spezialisierte Rechtsberater erfolgen.
Disclaimer: VIOSYS erbringt keine Rechtsberatung. Die vorstehenden Informationen dienen der allgemeinen Orientierung, sind unverbindlich und können Ihre Prüfung des jeweiligen Einzelfalls nicht ersetzen.
Haben Sie Rückfragen? Rufen Sie uns gern an unter 0341 355 29 60 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@viosys.de!