EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung wird abgeschalten
- Matthias Gräfe
- Juli 16, 2025
Was Online-Händler nun tun müssen
Die 2016 eingeführte EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung wird zum 20. Juli 2025 eingestellt und ist danach nicht mehr verfügbar.
Die Plattform sollte ursprünglich Endverbrauchern ermöglichen, Konflikte mit Betreibern von Online-Shops extern klären zu lassen. Ziel dieser Plattform war vorrangig die Vermeidung langwieriger und teurer Prozesse für Unternehmen und Einzelhaushalte.
Was muss ich als Shopbetreiber nun tun?
Unternehmen, die einen Online-Shop mit Sitz in der EU vertreiben und durch diesen Produkte und Dienstleistungen an Endverbraucher verkaufen, waren bisher dazu verpflichtet, einen Link zur Plattform der Online-Streitbeilegung (OS) im Impressum und den AGBs zu präsentieren, sowie eine E-Mailadresse des Unternehmens zur Kontaktaufnahme bereitzustellen. Reine B2B-Händler mussten dieser Verpflichtung nicht nachkommen.
Da die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung zum 20. Juli 2025 abgestellt wird, entfällt diese Verpflichtung zur Verlinkung künftig. Betreiber von Online-Shops müssen das Impressum und andere rechtlich relevante Texte wie z.B. die AGBs anpassen.
Allgemein ist es Shopbetreiber im B2C Bereich empfohlen bis zum Stichtag die rechtlichen Informationen und Texte auf den eigenen Webseiten noch nicht zu ändern, um kurzfristige Ermahnungen und Strafen zu vermeiden.
Achtung! Nicht zu viel löschen!
Auch wenn die ODR-Verordnung (Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten) entfällt: Sie müssen weiterhin angeben, inwieweit Sie zu einem Streitbeilegungsverfahren bereit sind! Das ergibt sich aus der Richtlinie über alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (ADR- Richtlinie), die in Deutschland über das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) umgesetzt wurde.
Sie sind als Händler zwar nicht verpflichtet, an einer alternativen Streitbeilegung teilzunehmen. Sie sind jedoch (in den meisten Fällen) gezwungen, einen entsprechenden Hinweis über Ihre Teilnahme oder Nichtteilnahme im Shop zu veröffentlichen.
Ihre Informationspflichten zur Nicht-/Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren sind von dieser Änderung unberührt und müssen daher weiterhin abrufbar bleiben!
Zur Erinnerung: Wir können und dürfen Ihnen keine Rechtsberatung leisten. Bei juristischen Fragen rund um dieses Thema sollten Sie Ihren juristischen Berater hinzuziehen.
Haben Sie Rückfragen, wie Sie diese Anpassung redaktionell auf den Seiten Ihres Shopware Onlineshop vornehmen? Rufen Sie gern unseren Support an unter 0341 355 29 660 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an support@viosys.com!
Erste Veröffentlichung: 27. Juni 2025, letzte Bearbeitung: siehe oben. – Alle Angaben und Linkziele wurden nach bestem Wissen geprüft, eine Gewähr für die Richtigkeit dieses Beitrages oder darin ggf. verlinkten Websites wird nicht übernommen. Autoren: Janine Corinth, Matthias Gräfe