Die neue EU-Verpackungsordnung PPWR - Welche Pflichten jetzt auf Händler zukommenver
- Janine Corinth
- April 14, 2026
PPWR - Packaging and Packaging Waste Regulation
Neue Verpackungsvorgaben, Nachhaltigkeitsanforderungen und Kennzeichnungspflichten
Sowohl auf Produzenten als auch auf Verkäufer kommen neue Pflichten zu: Ab dem 12. August 2026 greift die neue EU-Verpackungsverordnung auch in Deutschland.
Diese Verordnung sieht vor, dass jeder Hersteller und Händler, der Produkte in die EU vertreibt, verpackt oder importiert, dies in Zukunft unter Beachtung neuer Pflichten wie Registrierung, Kennzeichnung, … tun muss. Ziel der EU ist, mit der Verordnung die Müllvermeidung in den Blick von Herstellern, Vertreibern und Kunden zu rücken, und das Recycling von Verpackungen zu erleichtern.
Welche Pflichten haben Händler - egal ob mit oder ohne eigene Produktion?
Wird gegen die Verordnung verstoßen, drohen verschiedene Strafen -von Abmahnungen über Schadensersatz bis zum Vertriebsverbot. Sowohl Hersteller, als auch der Einzelhandel, Online-Handel und sogar kleinere FBA-Händler müssen sich also laufend über die Pflichten informieren und um Einhaltung bemühen.
Ab August 2026 gelten die neuen Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung in der gesamten EU. Diese EU-Verpackungsverordnung wird in Deutschland durch ein neues Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) begleitet, welches das bisherige Verpackungsgesetz (VerpackG) ablöst – so zumindest der Plan des Bundeskabinetts (Stand 02/2026).
Aus zeitlicher Sicht ab dem 12. August 2026 betrachtet, steigern sich über mehrere Jahre die Vorgaben, die zu erfüllen sind. Am Ende dieser stufenweisen Einführung schwebt der EU-Gesetzgebung ein bunter Strauß an verpflichtenden Umsetzungen vor. Zum August 2026 sind folgende Vorgaben zu beachten:
- Kleines Design für Verpackungen ohne unnötiger Materialkombination oder Lackierung
- Recyclingfähigkeit muss deutlich sein
- Materialzusammensetzung in Form von Piktogrammen auf der Packung darstellen
- Zusätzliche ABkürzungen zum Material z.B: ALU, PET. PVC ...
- Identifikationskennzeichen (Typ, Charge, Seriennummer
- Infos über die Wiederverwendbarkeit
- Verpackungs-QR-Code, der zu einer Informationsseite über Zusammensetzung, Recyclingfähigkeit usw. führt
Welche weitere Pflichten kommen auf den handel zu?
Die EU sieht einen genauen Zeitplan für die Einführung der gesamten Verordnung vor. Händler müssen sich schon jetzt für weitere Änderungen und Anpassungen wappnen.
Einführung
- Allgemeine Anwendung
- Chemikalien-Beschränkung
- Umstellung der Verpackungslizenzierung & -registrierung
Labeling
- QR-Codes auf Verpackungen werden Pflicht
Recycling
- Mindestanteile an Recyclingmaterial
- Erste WIederverwendungsziele
- Verbot bestimmter Verpackungen
Recycling stärken
- Verpackungen müssen praktisch recyclebar sein
- Strengere Rezyklaquoten
- Höhere Reus-Ziele (Wiederverwendung)
Empfehlung: Halten Sie Ihr Wissen über diese neuen Pflichten aktuell, nutzen Sie dafür offizielle Informationsquellen wie z.B. die Seite der Europäischen Kommission, der Bundesregierung oder auch der Logistik-Branche. Netzwerke im E-Commerce wie zum Beispiel der Händlerbund bieten dazu ebenfalls Informationen und Webinare an.
Disclaimer: Beachten Sie bitte, dass wir keine juristische Beratung leisten dürfen – alle Angaben sind unverbindlich und können Fehleinschätzungen enthalten.
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