Widerrufsbutton für Onlineshops - Was müssen Onlinehändler bis zum 19. Juni 2026 tun?

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Die verpflichtende elektronische Widerrufsfunktion
- Shopbetreiber müssen handeln!

Ab dem 19. Juni 2026 müssen Onlineshops, die sich vorrangig an Endverbraucher richten, eine elektronische Widerrufsfunktion anbieten. Die sich in der Welt des E-Commerce auch unter dem Begriff „Widerrufs-Button“ etablierte Funktion soll nach Willen der Politik einen besseren Verbraucherschutz gewährleisten, aber auch Händler vor verlängerten Fristen durch Verzögerungen bewahren.

In diesem Beitrag fassen wir die wichtigsten Informationen für Onlinehändler, aber auch für von VIOSYS betreute Shopware Onlineshops zusammen.

Die Anforderungen an den Widerrufsbutton

Die EU Richtlinie 2023/2673 gibt verschiedene Vorgaben für die Einbindung der Widerrufsfunktion vor.

Zusammenfassend sind diese Vorgaben folgende:

Handlungsempfehlungen an Online-Händler

Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer IT-Abteilung und / oder betreuenden Agentur auf und lassen Sie den Aufwand zur Implementierung schätzen. Planen Sie die Umsetzungszeit so ein, dass der Button bereits einige Zeit vor dem 19. Juni 2026 im Shop einwandfrei funktioniert. So sichern Sie sich Spielraum zur Anpassung bei Fehlern und halten Abstand von Abmahnungen und Bußgeldern, die ggf. bei verzögerter Umsetzung drohen.

Denken Sie daran, nach Implementierung Ihre Widerrufsbelehrung anzupassen, und lassen Sie Ihre Datenschutzerklärung auf Anpassungsbedarfe prüfen. Unsere Empfehlung dabei: Fachexperten wie Datenschutz-Berater oder einen Anwalt mit diesen Aufgaben betrauen.

So setzen Sie mit Shopware die Widerrufsbutton-Pflicht um

Für alle Shopware Editionen – Community Edition, Rise, Evolve und Beyond wird Shopware laut Roadmap im April liefern: Mit Shopware 6.7.9.0 plant Shopware damit eine native Lösung für den gesetzlich geforderten elektronischen Widerrufsbutton.
Eine Integration erfolgt auch die Shopware Version 6.6.

Der Widerrufsbutton wird ins Standard Theme der Shopware Storefront integriert. 

Weiterer technischer Handlungsbedarf besteht bei individuellen Templates/Themes oder Shopware Composable Frontends. Die technische Grundlage für Backend-Logik und das strukturierte Widerrufsformular, die Shopware zur Verfügung stellt, lässt sich nutzen. Die sichtbare Integration ins individuelle Theme muss jedoch nachgepflegt werden

Egal ob ein individuelles Shopware Theme oder das Standard Shopware Storefront in Ihrem Shopware System zum Einsatz kommt: Shopware liefert den technischen Rahmen, die rechtliche Prüfung (etwa zur Frist oder zu möglichen Ausschlussgründen) muss durch Sie als betroffener Händler erfolgen.

Unsere Leseempfehlung: Von Shopware publizierte Informationen zum Thema

Wie erfolgt Die Umsetzung bei Shopware Projekten, die VIOSYS betreut?

Wir werden Sie unsererseits kontaktieren, nachdem wir die technischen Anpassungen für Shopware 6.6 und 6.7.9 bewerten konnten – lt. Shopware Roadmap ist damit im Laufe des April 2026 zu rechnen. Ziel unserer Kontaktaufnahme ist die Absprache über Lösungsweg, -aufwand und -zeitpunkt für Ihr Shopware 6 eCommerce System.

Unabhängig davon prüfen Sie bitte umgehend, ob Ihr Shopware eCommerce-System von der Widerrufsbutton-Pflicht betroffen ist.

Melden Sie sich gern zeitnah bei unserem VIOSYS Shopware Support, wenn Sie sich zu den anstehenden Anpassungen inhaltlich austauschen wollen.

Disclaimer: Beachten Sie bitte, dass wir keine juristische Beratung leisten dürfen – alle Angaben sind unverbindlich und können Fehleinschätzungen enthalten.

Haben Sie Rückfragen? Rufen Sie uns gern an unter 0341 355 29 60 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@viosys.de!

Mehr Informationen zum Widerrufsbutton finden Sie in unserer FAQ

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