Rechtliche Aspekte der Zusammenarbeit mit der VIOSYS AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Support-Service der VIOSYS AG - Version 4.1

Die VIOSYS AG mit Sitz in Leipzig (nachfolgend „VIOSYS“ genannt) stellt dem Kunden den vereinbarten Support-Service/Projektbetreuungs-Service mit allen enthaltenen Leistungsbestandteilen sowie Zusatzleistungen (nachfolgend im Ganzen „VIOSYS-Support-Service“ genannt) ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung.

1 Geltungsbereich, Anwendbarkeit

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (künftig AGB genannt) für SupportServices der VIOSYS AG gelten für alle heutigen und künftigen Verträge zwischen dem Kunden und VIOSYS, soweit sie Leistungen und Dienste rund um den Support betreffen.

1.2 Diese AGB gelten auch dann, wenn der Kunde eigene AGB verwendet und diese entgegen stehende oder von den hier aufgeführten AGB abweichende Bedingungen enthalten. Auch gelten die hier aufgeführten AGB, wenn VIOSYS in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag vorbehaltlos ausführt. Abweichungen sind nur wirksam vereinbart, wenn VIOSYS diese schriftlich bestätigt.

2 Vertragsbeginn und -ende

2.1 Der Vertrag zwischen VIOSYS und dem Kunden kommt dadurch zustande, dass VIOSYS ein Angebot auf Abschluss eines Supportvertrages ausdrücklich schriftlich annimmt (unabhängig davon, ob die Leistung kostenfrei oder kostenpflichtig angeboten werden). Jedoch behält sich VIOSYS in jedem Fall vor, den Abschluss des Vertrages im Einzelfall auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

2.2 Der Kunde und VIOSYS können das Vertragsverhältnis nach Ablauf einer gegebenenfalls im Vertrag vereinbarten Mindestvertragslaufzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Vertragsjahres kündigen.

2.3 Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform per Brief.

2.4 VIOSYS kann freiwillige entgeltfreie Leistungen oder entgeltfreie Zusatzleistungen jederzeit wieder einstellen. Zur Mitteilung der Einstellung genügt eine Benachrichtigung per E-Mail.

3 Leistungsumfang, Entgelte und Leistungseinstellung bei Verzug

3.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem von beiden Vertragspartnern unterzeichneten Supportvertrag, in dem der Leistungsumfang genau zu definieren ist.

3.2 Die Nutzung des VIOSYS-Support-Service erfolgt zu den vertraglich vereinbarten Entgelten. Sind keine Entgelte vereinbart, gelten die jeweils aktuell gültigen Entgelte von VIOSYS. Der Kunde verpflichtet sich, alle Entgelte sofort und ohne Abzug zu zahlen. Für Mahnungen wegen Überschreitung der Zahlungsfrist akzeptiert der Kunde ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 10,- EUR (inkl. MwSt.) pro Mahnung. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, fallen für den Zeitraum bis zur vollständigen Bezahlung der offenen Forderung Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe an, der von der Deutschen Bundesbank bekanntgegeben wird, an.

3.3 VIOSYS behält sich das Recht vor, jederzeit durch schriftliche Anzeige die Entgelte mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende (Änderungsfrist) zu ändern. Sollte eine sich hieraus ergebende Preiserhöhung 10 % in einem Vertragsjahr übersteigen, ist der Kunde berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Kalendermonat zum Ende der Änderungsfrist zu kündigen.

3.4 Sollte das Datum zum Vertragsbeginn bzw. Vertragsende nicht der erste Tag eines Monats sein, werden solche Monate trotzdem als voll abgerechnet.

3.5 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Zahlung der Entgelte prinzipiell durch Lastschrifteinzug. Der Kunde ermächtigt VIOSYS, wie auf dem Bestellformular oder im Bestellprozess für den Dienst näher spezifiziert, anfallende Entgelte über das jeweils gültige Konto einzuziehen. Die Ermächtigung erstreckt sich auch auf nachträglich anfallende Entgelte, sonstige Kaufpreise oder Provisionen sowie vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen. Alle Entgelte werden jeweils im Voraus monatlich berechnet und eingezogen.

3.6 Der Kunde ist auch für Entgelte, die andere Personen befugt oder unbefugt über seine Zugangskennung verursachen, verantwortlich, es sei denn, der Kunde hat dies nicht zu vertreten, wofür dem Kunden die Nachweispflicht obliegt.

3.7 Ist der Kunde in zwei aufeinander folgenden Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der einem monatlichen Entgelt entspricht, in Zahlungsverzug, so kann VIOSYS den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen und alle für den Kunden bereitgestellten Dienste sofort einstellen. Der Kunde trägt alle rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen, die sich aus einer solchen Einstellung der Dienste (z.B. die Nichterreichbarkeit von Webseiten, E-Mail, etc.) ergeben, allein.

3.8 Der Kunde verpflichtet sich, die Zugangsdaten (Login und Passwort) zu einem von VIOSYS angebotenen und von ihm genutzten Dienst sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren sowie vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Er stellt VIOSYS von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung vorstehender Pflichten entstehen.

3.9 Gegen Forderungen von VIOSYS kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.

4 Kündigung und Mitwirkungspflicht

4.1 Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund ist VIOSYS berechtigt, Leistungen aus dem VIOSYS-Support-Service sofort zu verwehren. Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der einem monatlichen Entgelt entspricht, in Verzug, kann VIOSYS das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

4.2 Der Kunde verpflichtet sich, soweit erforderlich und sinnvoll, im jeweils erforderlichen Umfang mitzuwirken und alle hierzu notwendige Erklärungen abzugeben.

5 Verantwortlichkeit des Kunden

5.1 Der Kunde ist für alle von ihm, über seine Zugangskennung oder von Dritten über seinen VIOSYS-Support-Service produzierten bzw. publizierten Inhalte selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung durch VIOSYS findet nicht statt.

5.2 Der Kunde verpflichtet sich ferner, ausreichend und regelmäßig Datensicherungen durchzuführen.

6 Datensicherheit, Online-Übertragungen

Soweit Daten an VIOSYS – gleich in welcher Form – übermittelt oder vom Kunden auf einem von VIOSYS bereit gestellten Server gespeichert werden, stellt der Kunde in jedem Fall selbst Sicherheitskopien her. Alle Server und die darauf gespeicherten Daten werden von VIOSYS ohne eine anders lautende Vereinbarung des Kunden mit VIOSYS nicht gesichert. Im Fall eines eintretenden Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Datenbestände wiederholt unentgeltlich auf den Server von VIOSYS übertragen. Eine Wiederherstellung von Daten durch VIOSYS ist nicht möglich, wenn die Sicherung von Daten nicht ausdrücklich in einer gesonderten Vereinbarung zwischen VIOSYS und dem Kunden vereinbart wurde. Für Verlust oder Beschädigung der vom Auftraggeber gelieferten Daten haftet VIOSYS – außer im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit – nicht.

7 Empfang und Versand von E-Mail

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass VIOSYS und ihre Kooperationspartner an seine E-Mail-Adresse im VIOSYS-Support-Service E-Mails zur Information im zumutbaren Umfang versenden. Zur Unterscheidung solcher E-Mails sind diese auf geeignete Weise gekennzeichnet.

8 Verfügbarkeit

VIOSYS verpflichtet sich, während der Geschäftszeiten Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr (außer an den in Sachsen gültigen gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. Dezember und 31. Dezember) ausreichend Personal bereitzustellen, um die Erreichbarkeit von VIOSYS sicherzustellen.
Der Kunde akzeptiert, dass es aus technischen Gründen zu Ausfallzeiten von einigen Stunden kommen kann. VIOSYS bemüht sich, solche Ausfallzeiten auf ein Minimum zu reduzieren, ist jedoch in vielen Fällen (z.B. Verfügbarkeit von Verbindungen, Backbones und DNS-Servern) nicht in der Lage, aktiv an der Behebung eines Problems mitzuwirken.
Eine Haftung der VIOSYS für durch Ausfälle verursachte Verluste, abgebrochene Datenübertragungen oder sonstige Probleme in diesem Zusammenhang ist ausgeschlossen, außer im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit.

9 Haftungsbeschränkung und Schadensersatzansprüche

9.1 VIOSYS haftet nur für Schäden, soweit VIOSYS, ihren gesetzlichen Vertretern oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen die Verursachung eines Schadens durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln nachgewiesen worden ist. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, Schadensersatz Dritter sowie sonstige mittelbare Schäden und Folgeschäden sind in jedem Fall ausgeschlossen. VIOSYS haftet in vollem Umfang für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der VIOSYS oder einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von VIOSYS beruhen, bei sonstigen Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der VIOSYS oder einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von VIOSYS beruhen und bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz im dort vorgesehenen Umfang.

9.2 Die Höhe der Haftung – außer in den in 9.1. Satz 4 genannten Fällen – beschränkt sich für jedes Produkt auf das jeweils insgesamt geleistete monatliche Entgelt, höchstens aber auf den Vertragswert für zwei Jahre.

9.3 VIOSYS haftet nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im direkten Verantwortungsbereich von VIOSYS liegen.

10 Datenschutz

10.1 VIOSYS benötigt zur sinnvollen Nutzung, zum Betrieb und zur. Weiterentwicklung seiner Dienste und Leistungen einiger Daten des Benutzers. VIOSYS erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung und Änderung des mit ihm begründeten Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten).

10.2 VIOSYS erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden über die Inanspruchnahme der von VIOSYS angebotenen Dienste, soweit dies erforderlich ist, um dem Nutzer die Inanspruchnahme dieser Dienste zu ermöglichen (Nutzungsdaten) oder um die Nutzung dieser Dienste abzurechnen (Abrechnungsdaten).

10.3 VIOSYS ist es ebenfalls erlaubt, personenbezogene Daten des Kunden für Zwecke des Services, der Beratung, der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung der von VIOSYS angebotenen Dienste im Rahmen der mit dem Kunden bestehenden Geschäftsverbindung zu verarbeiten und zu nutzen. Eine Weitergabe von Kundendaten an Dritte ist ausgeschlossen, es sei denn, eine solche Weitergabe von Kundendaten ist für die Erbringung des jeweiligen Dienstes notwendig oder die Weitergabe ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Kunde erteilt hierzu seine ausdrückliche Einwilligung.

Nutzungsrechte für Softwareprogrammierungen (im Rahmen von Angeboten oder Projektbetreuungsverträgen)

11.1 VIOSYS gewährt dem Kunden bei von durch VIOSYS erstellten Software-Individualentwicklungen, die im Rahmen von Beauftragungen (Angebot/Auftragsbestätigungen) oder im Rahmen von Supportverträgen/Projektbetreuungen entstehen, ein übertragbares, nicht ausschließliches, zeitlich, inhaltlich und territorial unbegrenztes, unwiderrufliches Recht, die Software zu den nachstehenden Bedingungen dieses Absatz 11 zu nutzen, solange diese Vertragswerke nicht ggf. andere, individuelle Regelungen enthalten; oder der Erwerb an anderer Stelle (z.B. Shopware Store, WordPress Plugin-Plattform o.ä.) mit anderen, eigenständigen Nutzungsrechts-/Lizenzbedingungen unterliegt, Ausgeschlossen von den Regelungen dieses Absatz 11 ist außerdem der FileSync Kundendateiabgleichdienst, für den eigenständige Lizenzbedingungen gelten.

11.2 Der Kunde ist berechtigt, die überlassene Software auf beliebige EDV-Systeme einschließlich Netzwerksysteme, die auch in dritten Unternehmen seiner Wahl zum Zwecke des Betriebs für den Kunden lokalisiert sein können, zu nutzen.

11.3 „Nutzen“ umfasst das vollständige oder teilweise Einspeichern (Kopieren) der Software und der Datenbestände in die Datenverarbeitungseinheiten des Kunden, die Ausführung der Programme, die Verarbeitung der Datenbestände und die Herstellung von weiteren Kopien dieses Materials in maschinenlesbarer Form, soweit dies für die vertragsgemäße Nutzung notwendig ist. Es ist ausdrücklich verboten, die Software, wie auch das schriftliche Material, ganz oder teilweise in ursprünglicher oder abgeänderter Form oder in mit anderer Software zusammengemischter oder in anderer Software eingeschlossener Form zu kopieren oder zu vervielfältigen zum Zwecke des Weiterverkaufs oder der kostenfreien Abgabe an fremde Dritte.  Dem Kunden ist es untersagt, die Software oder das dazugehörige schriftliche Material an einen Dritten zu übergeben, zu vermieten, zu verleihen, zu überlassen, zu übertragen oder es ihm zugänglich zu machen, außer zum Zwecke der technischen Weiterentwicklung für den Kunden selbst.

11.4 Die von der VIOSYS gelieferte Software ist urheberrechtlich geschützt. Insoweit erkennt der Kunde an, dass es sich bei der Software um ein schutzfähiges Computerprogramm im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 69 a UrhG handelt. Er erkennt weiterhin an, dass die VIOSYS Urheber im Sinne der §§ 7, 69 b UrhG ist. Alle Rechte an der Software sowie an sonstigen im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung überlassenen Unterlagen, Computer- und Quellcodes stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich der VIOSYS zu.

11.5 Der Kunde darf die Software nicht anders, als in dieser Vereinbarung geregelt, anwenden, benutzen oder kopieren. Es ist dem Kunden ohne vorherige schriftliche Einwilligung der VIOSYS weiterhin untersagt, die Software wie auch der ihr zugrundeliegenden Quellcodes auch nur in Teilen oder in Gänze zu kopieren, zu verändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, oder zu disassemblieren oder von der Software abgeleitete Werke zu erstellen, außer zum Zwecke der technischen Weiterentwicklung für den Kunden selbst. Es ist ihm auch untersagt, das schriftliche Material der Software abzuändern oder anhand des schriftlichen Materials Werke zu erstellen zum Zwecke des Weiterverkaufs oder einer Gratisabgabe an fremde Dritte.

11.6 Die in der Software enthaltenen Copyright-Vermerke, Markenzeichen, andere Rechtsvorbehalte, sowie sonstige der Programmidentifikation dienenden Merkmale, auch von Dritten, dürfen nicht verändert oder unkenntlich gemacht werden.

11.7 Ausdrücklich wird dem Kunden eine Weitergabe an Dritte zum Zwecke des Verkaufs untersagt, dies bedeutet ausdrücklich auch die Untersagung einer Bereitstellung von kostenlosen oder kostenpflichtigen Downloads. Ausgenommen vom Vorgenannten ist die zur Bearbeitung, Konfiguration, Umgestaltung, Anpassung nötige Bereitstellung an Dritte, für deren Verstöße im Sinne dieser Vereinbarung der Kunde in gleichem Maße haftet, wie für eigene Verstöße. Eine Herausgabe des Moduls an Dritte zur Bearbeitung, auch in Teilen, bewirkt das volle Haftungsrisiko bei Verstößen gegen diese Nutzungsrechtsregelung.

11.8 Die vorgenannten Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung der jeweils vereinbarten Vergütung auf den Kunden über. Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden die Nutzung der Software nur widerruflich gestattet.

12 Sonstiges

12.1 VIOSYS ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. VIOSYS ist berechtigt, die verwendete Internet-Infrastruktur und mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen, jederzeit ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln, insofern für den Kunden hierdurch keine wesentlichen Nachteile entstehen.

12.2 Der Kunde akzeptiert, dass VIOSYS von Beginn oder im Verlauf der Geschäftsverbindung Mitteilungen der VIOSYS an den Kunden zum Vertrag selbst und den bereitgestellten Diensten auf einer gesondert eingerichteten, durch Login und Passwort für den Kunden zugänglichen Webseite veröffentlicht oder an die vom Kunden angegebene oder mit einem Dienst automatisch generierte E-Mail-Adresse oder postalisch zustellt. Mitteilungen gelten mit dem Eingang, jedoch spätestens mit der Veröffentlichung und der damit hergestellten Verfügbarkeit auf dieser Web-Adresse als zugestellt ungeachtet des Datums, an dem der Kunde Nachrichten tatsächlich abruft.

12.3 Alle Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für VIOSYS-Internet-Services können im Sinne von 12.2 veröffentlicht werden oder dem Kunden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail an seine E-Mail-Adresse, wie sie im Support-Vertrag angegeben ist, oder postalisch mitgeteilt werden. Hierzu ist statt der Beifügung des kompletten Textes ein Verweis auf die Adresse im Internet, unter der die neue Fassung abrufbar ist, hinreichend. Sollte solchen Änderungen nicht innerhalb von einem Monat ab Zustellung widersprochen werden, gelten diese als angenommen. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund kündigen.

12.4 Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

12.5 VIOSYS steht es frei, zur Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen Fortschritts auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten, insofern dem Kunden hieraus keine wesentlichen Nachteile entstehen. VIOSYS wird dem Kunden solche Änderungen mit einer Frist von 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten bekannt geben.

12.6 Ein Verkauf von einzelnen Geschäftsbereichen der VIOSYS oder ein Gesellschafterwechsel begründet kein Sonderkündigungsrecht.

12.7 Soweit rechtlich zulässig, ist der Gerichtsstand Leipzig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.8 Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken

Stand: 05/2023

Besondere Lizenzbedingungen zum FileSync Kundendateiabgleichdienst der VIOSYS AG

Die folgenden Lizenzbedingungen sind gültig für den von VIOSYS gelieferten FileSync Kundendateiabgleichdienst (Windowsdienst) – in unseren Angeboten in der Regel aufgeführt mit der Artikelnummer 990078.

Die von VIOSYS (Lizenzgeber) gelieferte Software ist urheberrechtlich geschützt. Insoweit erkennt der Auftraggeber (Lizenznehmer) an, dass es sich bei der Software um ein schutzfähiges Computerprogramm im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 69 a UrhG handelt. Er erkennt weiterhin an, dass VIOSYS Urheber im Sinne der §§ 7, 69 b UrhG ist. Alle Rechte an der Software sowie an sonstigen im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung überlassenen Unterlagen, Computer- und Quellcodes stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich VIOSYS zu.

Die Lizenz berechtigt den Auftraggeber, die Software in maschinenlesbarer Form und die zu seinem Gebrauch notwendigen Unterlagen zu nutzen.

Die Software wird nicht verkauft, sondern lizenziert zum Zwecke der Nutzung. Dabei gewährt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht (hier auch als „Lizenz“ bezeichnet) ein, die ggf. mit einer Seriennummer versehenen Software in seinem Betrieb für eigene Zwecke und wie in diesem Vertrag und in der Dokumentation beschrieben, zu nutzen. Die Rechte werden pro Vertrag allein für einen Online-Shop für die Nutzung auf einem Server eingeräumt. Beabsichtigt der Lizenznehmer die Nutzung auf mehr als einem Server, ist der Abschluss eines Mehrfachlizenzvertrages erforderlich. Des Weiteren ist die Nutzung der Software auf die Hauptdomain des Lizenznehmers beschränkt, über die seine meisten geschäftlichen Aktivitäten laufen.

Der Lizenznehmer darf von der Software nur eine Vervielfältigung erstellen, die ausschließlich für Sicherungszwecke verwendet werden darf (Sicherungskopie) und als solche zu kennzeichnen und (soweit technisch möglich) mit dem Urheberrechtsvermerk des Originaldatenträgers zu versehen, ist. Es ist ausdrücklich verboten, die Software, wie auch das schriftliche Material, ganz oder teilweise in ursprünglicher oder abgeänderter Form oder in mit anderer Software zusammengemischter oder in anderer Software eingeschlossener Form zu kopieren oder zu vervielfältigen.

Der Lizenznehmer darf die Software nicht anders, als in dieser Vereinbarung geregelt, anwenden, benutzen oder kopieren. Dem Lizenznehmer ist es untersagt, die Software oder das dazugehörige schriftliche Material an einen Dritten zu übergeben, zu vermieten, zu verleihen, zu überlassen, zu übertragen, es ihm zugänglich zu machen oder es zu vervielfältigen. Es ist dem Lizenznehmer ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Lizenzgebers weiterhin untersagt, die Software wie auch der ihr zugrundeliegenden Quellcodes auch nur in Teilen oder in Gänze zu kopieren, zu verändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, oder zu disassemblieren oder von der Software abgeleitete Werke zu erstellen. Es ist ihm auch untersagt, das schriftliche Material der Software zu vervielfältigen, es abzuändern oder anhand des schriftlichen Materials Werke zu erstellen.

Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes ist ausgeschlossen.

Die in der Software enthaltenen Copyright-Vermerke, Markenzeichen, andere Rechtsvorbehalte, sowie sonstige der Programmidentifikation dienenden Merkmale, auch von Dritten, dürfen nicht verändert oder unkenntlich gemacht werden.

Ausdrücklich wird dem Lizenznehmer ein Verkauf oder jedwede Weitergabe an Dritte untersagt, dies bedeutet ausdrücklich auch die Bereitstellung von kostenlosen oder kostenpflichtigem Downloads. Ausgenommen vom
Vorgenannten ist die zur Bearbeitung, Konfiguration, Umgestaltung, Anpassung nötige Bereitstellung an Dritte, für deren Verstöße im Sinne dieser Vereinbarung der Lizenznehmer in gleichem Maße haftet, wie für eigene Verstöße. Eine Herausgabe des Moduls an Dritte zur Bearbeitung, auch in Teilen, bewirkt das volle Haftungsrisiko bei Verstößen gegen diese Lizenzvereinbarung.