Widerrufsbutton ab 2026 - Wie setze ich das in meinem Shopware 6 Shop um und worauf muss ich achten?

Stand dieses Guides für Shopware 6: 11.02.2026

Was genau ist der Widerrufsbutton?

Der Widerrufsbutton umfasst eine ab dem 19. Juni 2026 für jeden Online-Shop verpflichtende Funktion, die es Endverbrauchern ermöglichen soll, online geschlossene Fernabsatzverträge einfacher zu widerrufen. Die Funktion ist dann notwendig, sobald das gesetzliche Widerrufsrecht gilt, also für alle B2C Geschäfte mit Ausnahme von:

  • verderbliche Waren
  • individuell angefertigten Gütern
  • geöffneten Hygieneprodukte, die versiegelt geliefert wurden
  • Digitalinhalten mit Verzicht auf Widerruf durch den Verbraucher nach dem Kauf
Diese Widerrufsfunktion ersetzt nicht den Widerruf per Mail oder Brief, sondern soll nach Willen des Gesetzgebers ergänzend ein höheres Verbraucherschutzniveau sicherstellen.

Muss es zwingend ein Widerrufsbutton sein?

Nein. Die EU Richtlinie 2023/2673 spricht vorrangig von einer Widerrufsfunktion in einem zweistufigem Verfahren.

Somit ist nicht zwingend von einem Button die Rede. Alternativ ist auch ein Link zum Formular denkbar.

Widerrufsfunktion in einem zweistufigem Verfahren

Klick auf "Vertrag widerrufen"

Beim Klick auf den Link oder dem Einstieg in die Funktion darf der Widerruf nicht sofort ausgelöst werden. Vielmehr soll der Verbraucher auf eine separate Seite mit dem Widerrufsformular weitergeleitet werden.

Klick auf "Widerruf bestätigen"

Nach dem Ausfüllen des Widerrufformulars und dem Klick auf den Bestätigungsbutton oder -link soll das Formular elektronisch an den Händler versendet werden. Bestenfalls erhält der Verbraucher daraufhin eine Eingangsbestätigung mit Datum & genauer Uhrzeit.

Welche Maßnahmen muss ich für meinen Shopware 6 Shop nun treffen?

Anhand folgender Checkliste können Sie ablesen, welche Schritte nun notwendig sind, um Ihren Webshop für die neue Richtlinie anzupassen

Gibt es bereits eine Funktion innerhalb von Shopware 6, um einen Widerrufsbutton einzufügen?

Für alle Shopware Editionen – Community Edition, Rise, Evolve und Beyond wird Shopware laut Roadmap im April liefern: Mit Shopware 6.7.9.0 plant Shopware damit eine native Lösung für den gesetzlich geforderten elektronischen Widerrufsbutton.
Eine Integration erfolgt außerdem auch die Shopware Version 6.6.

Der Widerrufsbutton wird ins Standard Theme der Shopware Storefront integriert.

Weiterer technischer Handlungsbedarf besteht bei individuellen Templates/Themes oder Shopware Composable Frontends. Die technische Grundlage für Backend-Logik und das strukturierte Widerrufsformular, die Shopware zur Verfügung stellt, lässt sich nutzen. Die sichtbare Integration ins individuelle Theme muss jedoch nachgepflegt werden

Egal ob ein individuelles Shopware Theme oder das Standard Shopware Storefront in Ihrem Shopware System zum Einsatz kommt: Shopware liefert den technischen Rahmen, die rechtliche Prüfung (etwa zur Frist oder zu möglichen Ausschlussgründen) muss durch Sie als betroffener Händler erfolgen.

Unsere Lese-Empfehlung: Shopware-Information zum Thema

Shopware Betreiber können außerdem im Shopware Store prüfen, inwieweit bereits Plugins nutzbar sind, um die Widerrufsfunktion sowohl im Shop, als auch in den Bestell-Übersichten anzubieten. 

Aktuell (Stand: 03/2026) finden sich  unterschiedliche Plugins in unterschiedlichen Stadien im Shopware Store, um einen solchen Widerrufsbutton einzubinden – zum Beispiel:

Die Mehrheit der im Store bei unserer Prüfung am 19.3.26 sichtbaren Plugin-basierten Lösungen hatte dabei den Status „Erscheint bald“. 

Welche Konsequenzen kommen bei Nichteinhaltung auf mich zu?

Grundsätzlich stellt das Nichtbereitstellen der Widerrufsfunktion eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit Bußgeldern geahndet. Diese Bußgelder können am Umsatz des Unternehmens bemessen werden – ab 1,25 Millionen € Jahresumsatz können bis zu 4% des Jahresumsatzes betroffen ein, kleinere Unternehmen müssen mit Bußgeldern von bis zu 50.000 € rechnen.

In jedem Fall können Wettbewerber und Verbraucherschutzbände Abmahnungen aussprechen. Dazu würde sich bei Nichteinhaltung die Widerrufsfrist verlängern, da der gesetzlichen Informationspflicht nicht nachgekommen wurde.

Wie erfolgt die Umsetzung bei Shopware Projekten, die VIOSYS betreut?

Wir werden Sie unsererseits kontaktieren, nachdem wir die technischen Anpassungen für Shopware 6.6 und 6.7.9 bewerten konnten – lt. Shopware Roadmap ist damit im Laufe des April 2026 zu rechnen. Ziel unserer Kontaktaufnahme ist die Absprache über Lösungsweg, -aufwand und -zeitpunkt für Ihr Shopware 6 eCommerce System.

Unabhängig davon prüfen Sie bitte umgehend, ob Ihr Shopware eCommerce-System von der Widerrufsbutton-Pflicht betroffen ist.

Melden Sie sich gern zeitnah bei unserem VIOSYS Shopware Support, wenn Sie sich zu den anstehenden Anpassungen inhaltlich austauschen wollen.

Inhaltlicher Stand dieses FAQ-Beitrages: 19. März 2026

Disclaimer: Beachten Sie bitte, dass wir keine juristische Beratung leisten dürfen – alle Angaben sind unverbindlich und können Fehleinschätzungen enthalten.