Welche Folgen hat die befristete Mehrwertsteuerumstellung für VIOSYS-Kunden?
Matthias Gräfe / 2. Juli 2020
Was bei wiederkehrenden oder bereits gestellten Rechnungen passiert
Wiederkehrende Rechnungslegungen ab 1.7.2020
- monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich
Wie gewohnt erhalten Sie auch für den Zeitraum der Mehrwertsteuerumstellung zu Monatsbeginn Ihre laufende Rechnung z.B. für Hosting oder Projektbetreuung.
Leistungen, die vor dem 1.7.2020 erbracht wurden oder nach dem 31.12.2020 erbracht werden, sind dabei automatisch mit 19 % Umsatzsteuer ausgewiesen, Leistungen des Zeitraumes zwischen 1.7. und 31.12.2020 automatisch mit 16 % Umsatzsteuer berücksichtigt.
Bereits gestellte Rechnungen für wiederkehrende oder einmalige Projektleistungen, die auch den Zeitraum der Umsatzsteuerveränderung umfassen
- Projekt-, Quartals-, Halbjahres- oder Jahresrechnungen
Unsererseits bereits zum Beispiel zum Jahresanfang 2020 gestellte Rechnungen, die Leistungen oder Leistungsanteile enthalten, deren Leistungserbringungszeitraum (anteilig) zwischen 1.7.2020 und 31.12.2020 liegt, werden von uns aus korrigiert.
Sie erhalten dafür unaufgefordert entsprechende Korrekturbelege und wir überweisen Ihnen ggf. zuviel entrichtete Beträge zurück. Diese Korrekturen werden wir voraussichtlich Ende August für alle Kunden abgeschlossen haben.
Ihre Rückfragen
Für Ihre Rückfragen und inhaltliche Anregungen zu dieser Veränderung stehen wir Ihnen gern unter https://www.viosys.de/support, telefonisch unter 0341/3552960 oder via Mail an info@viosys.com zur Verfügung.